Gratisaktien sind Zusatzaktien, die beispielsweise den Besitzern alter Aktien im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Grundkapital ohne eine direkte Gegenleistung zur Verfügung gestellt werden. Das könnte bedeuten, dass ein Aktionär zu seinen drei alten Aktien eine neue Aktie erhält. Diese Aktien werden aus Rücklagen oder dem Reingewinn ausgegeben. Wenn sie zulasten des Jahresgewinns (Stockdividende) ausgegeben werden, sind deshalb steuerpflichtig. Der Erwerb von Gratisaktien aus der Kapitalerhöhung von Gesellschaftsmitteln ist nicht steuerpflichtig. In diesem speziellen Fall werden die offen ausgewiesenen Kapital- oder Gewinnrücklagen in Grundkapital umgewandelt. Das führt zur Verringerung der Rücklagen und zu einem Rückgang des Kurswertes der Aktie, was zumindest rein rechnerisch einen Vermögensverlust der Aktionäre zur Folge hat.
Das festverzinsliche Wertpapier ist eine Schuldverschreibung - zum Beispiel aus Renten, Rentenwerten, Anleihen oder Obligationen - die Forderungsrechte, also Gläubigerrechte verbriefen. Der dafür vorgesehene Zins wird zum Zeitpunkt der Emission fest vereinbart und werden von den Emittenten an die Besitzer zu vorab vereinbarten halb- oder ganzjährigen Zinsterminen gezahlt. Der Zinssatz bleibt während der gesamten Laufzeit unverändert. Festverzinsliche Wertpapiere werden meist zum Zweck der Fremdfinanzierung von Institutionen, Unternehmen oder Staaten ausgegeben. Hierbei gibt es je nach Papier nicht nur verschiedene Möglichkeiten von Währungen und Laufzeiten, sondern auch unterschiedliche Zahlungs- und Tilgungsvarianten. Es gilt wegen seines sehr geringen Zinsausfallrisikos ach als eher konservative Geldanlage.
Diese Aktien stammen aus Kapitalerhöhungen und sind im laufenden Geschäftsjahr noch nicht vollständig zum Bezug einer Dividende berechtigt. Sie werden erst nach dem Ablauf des folgenden Dividendentermins den alten Aktien gleich gestellt. Wenn zwei Kapitalerhöhungen in einem Jahr erfolgen sollten, werden jeweils die zuletzt ausgegebenen Aktien als jüngste Aktien bezeichnet. Die Aktionäre haben im Regelfall ein Bezugsrecht auf diese jungen Aktien. Der Kauf dieser Aktien ermöglicht es den Aktionären, ihren Anteil am Grundkapital des Unternehmens nach der Kapitalerhöhung prozentual gleich zu halten.
Bei der Emission werden neue Wertpapiere durch private Unternehmen, öffentliche Körperschaften oder Banken ausgegeben und auf dem Kapitalmarkt untergebracht. Diese neuen Papiere werden dann Emission genannt. Im Geldwesen bezeichnet mit dem Ausdruck Emission die Ausgabe von Banknoten. Hierbei wird durch die Vermittlung einer Bank (Emissionsbank) oder einer Bankengruppe (Emissionskonsortium) ein bestimmter Personenkreis, zum Beispiel Aktionäre, zur Subskription (Zeichnung) und damit zum Erwerb der Wertpapiere (Emission) aufgefordert. Diese Papiere werden von der Bank meist zu einem festen Kurs übernommen und dann zu einem höheren Kurs weitergegeben. Wertpapiere können zum Nennwert, der Pariemission, unter dem Nennwert (Unterpariemission, nicht bei Aktien) oder über dem Nennwert, also der Überpariemission emittiert werden.
Mit der Zeichnung verpflichtet sich ein Anleger mittels schriftlicher Erklärung, eine bestimmte Menge oder einen festgelegten Betrag neu emittierter, zum Verkauf angebotener Wertpapiere zu übernehmen. Dabei kann der Zeichner seine Anteile nicht mehr zurückgeben, sollte er sich später anders entscheiden wollen. Er hat allerdings die Möglichkeit, seine Anteile regulär über die Börse an Dritte zu verkaufen. Die Zeichnung ist somit ein Kaufauftrag für Papiere, die durch eine Neuemission oder durch eine Kapitalerhöhung neu auf den Markt kommen. Die Zeichnung dieser Papiere ist außer der Menge und dem Betrag auch noch einem festgesetzten Zeitraum oder einer Zeichnungsfrist unterworfen. Spezielle Zeichnungsstellen sind die dabei jene Banken, die die Emission begleiten.