Die Kapitalerhöhung beinhaltet die Erhöhung des Eigenkapitals durch die Zuführung neuer Mittel. Entsprechende Motive dafür sind in der Regel die Verbesserung der Liquidität und Kreditwürdigkeit sowie natürlich die Deckung des bestehenden oder zukünftigen Bedarfs. Grundsätzliche Möglichkeiten der Kapitalerhöhung sind dabei die Selbstfinanzierung, beispielsweise durch die Nichtausschüttung erzielter Gewinne, die Erhöhung der Gesellschaftseinlagen oder der Aufnahme weiterer Gesellschafter. Mit der Kapitalerhöhung erreicht man in jedem Fall die Erhöhung oder Vergrößerung des Eigenkapitals, bzw. des Grundkapitals. Die Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaften erfordert einen Beschluss der Hauptversammlung von mindestens drei Vierteln des Grundkapitals. Dabei erhalten die Aktionäre zu diesem Zweck meist junge Aktien in Form von Gratisaktien, deren Bezugskurs gleich Null ist.
Mit diesem Begriff bezeichnet man eine Kapitalanlagegesellschaft oder ein Unternehmen, dessen geschäftlicher Zweck darin besteht, einen oder mehrere Investmentfonds zu verwalten. Dabei werden von Kunden oder Anlegern eingelegte Gelder in einem gesonderten Fond verwaltet und im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt. Hier erhalten die jeweiligen Anleger entsprechend ihrer Einlage eine bestimmte Anzahl Anteilsscheine oder Investmentzertifikate, mit denen nun ihr Miteigentum verbrieft ist. Die gängigsten und wichtigsten Fondarten sind Wertpapiere und Immobilienfonds.
Dieser Kurs wird börsentäglich einmal, meist zur Mitte einer Sitzung für die Aktien des amtlichen Marktes festgestellt. Er wird besonders für jene Aktien ermittelt, die wegen ihres geringen Handelsvolumens nicht zum variablen Handel zugelassen sind. Nun werden sämtliche Kaufs- und Verkaufsaufträge, die bis zum Annahmeschluss vorliegen gesammelt und der Einheitskurs auf Grund des Meistausführungsprinzips ermittelt. Für Aktien im variablen Handel werden dann Einheitskurse festgestellt, wenn die vorliegenden Orders wegen eines fehlenden geeigneten Geschäftspartners bis zur Feststellung des Einheitskurses nicht ausgeführt werden können.
An der Börse ist dies der Begriff für die Begrenzung von Kursen und Preisen (Limitorder). Wenn der Anleger im Vorfeld eine Preisober- bzw. untergrenze festlegt verhindert er damit, dass er zu teuer kauft oder zu billig verkauft. Eine Faustformel für einen sinnvollen Limitsatz gibt es allerdings nicht. Wenn der Anleger zum Beispiel nur einen Kurs günstig kaufen möchte, setzt er ein so genanntes Abstauberlimit. In bestimmten Märkten können auch maximale Tagesschwankungen festgesetzt werden, der meist bei 5 % liegen. Bricht ein Kurs nach oben aus diesem Limit aus, nennt man das Limit-up. Als Limit-down wird dagegen der Kursabstieg bezeichnet, der diesen Bereich durchbricht.
Mit dieser Kennzahl lässt sich die Finanzkraft eines Unternehmens bewerten. Im Gegensatz zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bezieht er sich lediglich auf die ausgabe- und einnahmewirksamen Positionen. Somit ergibt sich der Cash Flow im Wesentlichen aus der Addition von Jahresüberschuss, Abschreibungen, Veränderungen der langfristigen Rückstellungen und den Ertrags- und Einkommenssteuern. So findet er Anwendung im Rahmen anstehender Investitionsvorhaben und deren Beurteilung durch eine Methode der Investitionsrechnung. Außerdem definiert er eine wichtige Kennzahl in der Bilanz- und Finanzanalyse und ist aussagekräftiger, als der ausgewiesene Jahresüberschuss in der gewinn- und Verlustrechnung.
Intra-Day Trading oder “Innertageshandel” bezeichnet genau genommen das Ausnutzen der Tagesschwankungen von Kursen durch die Anleger. Hierbei werden Wertpapiere generell nur innerhalb eines Tages gekauft und auch wieder verkauft.
Damit beschreibt man die unlimitierte Kauforder von Wertpapieren. Der Käufer erwirbt Aktien umgehend, zum nächsten niedrigstmöglichen Kurs - also billigst. Allerdings werden hier keine Preisobergrenzen berücksichtigt, so dass die Gefahr besteht, dass der Investor bei volatilen Märkten oder umsatzschwachen Papieren einen höheren Preis als erwartet zahlen muss. In diesem Punkt ist der Begriff etwas irreführend, denn bei wenig gehandelten Papieren kann -billigst- für den Käufer unter Umständen ein ungünstiger Kurs sein. In diesem Fall ist es sinnvoll, den Auftrag zu limitieren. Der Gegensatz zu Billigst ist Bestens.
Hinter diesem Begriff verbergen sich Kapitalanleger, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit in großem Stil an Kapital- und Finanzmärkten investieren, dass heißt Aktien oder ähnliches kaufen oder verkaufen. Sie beeinflussen mit ihren umfangreichen Kapitalbeträgen etwa in Form von Investmentfonds oder Versicherungen in erheblichem Maße das Geschehen an diesen Märkten. Institutionelle Anleger übernehmen bei Neuemissionen oft einen großen Teil der zur Verfügung stehenden Aktien. Da dies natürlich sehr hohe Beträge voraussetzt, gehören in der Regel Banken, Versicherungsgesellschaften, Investmentfonds- und Kapitalanlagegesellschaften zu dieser Gruppe, also keine Privatpersonen. Institutionelle beeinflussen durch ihre finanziellen Möglichkeiten sowohl die Ausgestaltung von Anleihen oder Aktien sowie auch die Festlegung des Ausgabekurses im Rahmen des Book- Building.
Der Insider ist eine Person, die aufgrund ihrer Position oder Funktion einen gewissen Informationsvorsprung über noch nicht veröffentlichte Richtlinien und Vorhaben eines Unternehmens (auf legale Weise) besitzt. In der Regel ist ein Insider, wer zur Geschäftsführung eines Unternehmens gehört, etwa als Gesellschafter, Aufsichtsratsmitglied oder ähnliches. Ebenso haben Insider aufgrund ihrer Aufgabe und Tätigkeit meist Kenntnis von nicht öffentlich bekannten Tatsachen, die etwa die Kapitalbeteiligung einer Gesellschaft betreffen (Insidertatsache) und im Falle des öffentlichen Bekanntwerdens den Kurs maßgeblich beeinflussen können. Man unterscheidet hier Sekundärinsider, also Dritte, die von einer Insidertatsache Kenntnis haben und Primärinsider, die bestimmungsgemäß Kenntnis von besagten Insidertatsachen haben. Insidern ist es prinzipiell verboten, kursrelevante und nicht öffentlich bekannte Informationen für sich selbst oder Dritte auszunutzen, weiterzugeben oder Empfehlungen anzudeuten.
Dieser Name steht für den Kurs, zudem der Teilnehmer ein Wertpapier kaufen möchte. Dabei wird im elektronischen Handelssystem das Bid in das Orderbuch eingestellt und damit veröffentlicht. Auf dem Parkett erfolgt dieser Handel üblicherweise wesentlich lautstärker, nämlich durch Zuruf unter den Teilnehmern. Bei Anlage- oder Hebelprodukten wird der entsprechende Kaufkurs von den jeweiligen Emittenten gestellt.