KGV

Das KGV oder das “Kurs-Gewinn-Verhältnis” wird ermittelt, indem der aktuelle Kurswert einer Aktie mit der Gewinnerwartung pro Aktie ins Verhältnis gesetzt wird. Je kleiner dabei das KGV ist, desto höher sind die Kurschancen, denn nur rein KGV unter eins bezeichnet gute oder günstige Aktien. Bei einem Verlust kann kein KGV ermittelt werden. Für die Wachstumsbranchen des Neuen Marktes ist diese klassische Methode des KGV allerdings nicht verwendbar, weil diese Unternehmen in den ersten Jahren in jedem Fall rote Zahlen schreiben. Deshalb wird zur Bewertung bei diesen Unternehmen von den Analysten das dynamische Kurs-Gewinn-Verhältnis, das dKGV angewandt. Es wird im englischsprachigen Raum auch als PEG- Ratio bezeichnet.

Namensaktien

Namensaktien sind hauptsächlich in den USA und Japan weit verbreitet. Beim Kauf von Namensaktien bedarf es eines Indossaments zur Übertragung der Aktienrechte, da sie auf den Eigentümer ausgestellt sind. Das Indossament ist eine schriftliche Erklärung, die vom Eigentümer auf den Käufer übertragen wird und häufig auf der Rückseite des Papiers anzutreffen ist. Bei vinkulierten Namensaktien kann die Gesellschaft die Zustimmung zur Übertragung verweigern. Diese Sonderform wird in der Regel dann angewandt, wenn verhindert werden soll dass unerwünschte Personen Aktien oder Geschäftsanteile erwerben.

Rating

Rating ist eine Bewertung oder Bonitätseinstufung eines Wertpapieremittenten nach einem standardisierten Verfahren. Hier wird die Wahrscheinlichkeit beurteilt, ob ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Dabei wird zwischen Kurzfrist- und Langfrist -Ratings unterschieden. Spezielle Ranting -Agenturen erstellen geforderte Bewertungen nach einem systematischen Ansatz. Sie werden durch einen Buchstabencode dargestellt sowie in verschiedene Stufen eingeteilt und unterscheiden sich durch ihre Fristigkeiten. Zusätzlich können zur genaueren Differenzierung Zahlen und sogar Vorzeichen wir plus oder minus verwendet werden. Beispielsweise steht triple A (AAA) für eine hohe Bonität, während D für eine drohende Zahlungsunfähigkeit spricht.

Investmentfonds

Investmentfonds gehören zum Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft und werden nach Grundlage der Risikostreuung in Wertpapieren und Immobilien angelegt. Der Anleger erhält Anteilsscheine am Fondvermögen, die ihm ein Miteigentum und damit auch einen Anspruch auf die Erfolgsbeteiligung sowie auf Rücknahme der Anteilsscheine zum offiziellen Rücknahmepreis verbriefen. Heute ist Investmentsparen zu einer sehr bequemen und modernen Anlegeform geworden und stellt eine standardisierte Form der Vermögensverwaltung dar, die für viele Anleger der Schlüssel zu einer einfachen sowie kostengünstigen Beteiligung an den attraktiven Märkten im In- als auch im Ausland ist.

Option

Diese Bezeichnung ist dem Lateinischen -Optio- entlehnt und bedeutet freie Wahl. Eine Option ist ein Kontrakt, der dem Käufer das Recht und dem Verkäufer (Stillhalter) die Pflicht auferlegt, die Option bis zum Verfalldatum und zum vorher festgelegten Basispreis zu kaufen, bzw. zu verkaufen. Im internationalen Sprachgebrauch der Börse werden Kaufoptionen als Call, und Verkaufsoptionen als Put bezeichnet. Teilnehmer am Optionshandel haben das Recht, aber nicht die Pflicht zur Ausübung. So stellt der der Kaufpreis für die Option - im Gegensatz zum Leerkauf - das maximale Verlustrisiko für den Inhaber dar. Man unterscheidet beim Optionskauf die amerikanische Methode mit freiwählbarer Rechtsausübung des Käufers innerhalb der gesamten Laufzeit und der europäischen Art, bei der innerhalb der Periode am Ende der Laufzeit der Käufer sein Recht ausüben kann.

Stammaktie

Die Stammaktie berechtigt einen Aktionär alle im Aktiengesetz verankerten Rechte in Anspruch zu nehmen. Hierzu gehören zum Beispiel der Anspruch auf Gewinnbeteiligung, die Teilnahme an der Hauptversammlung. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung, sein Auskunfts- bzw. Informationsrecht durch den Vorstand, das Bezugsrecht auf junge Aktien und den Anteil am Liquiditätserlös. In Deutschland sind Stammaktien dominierende Aktien und das genaue Gegenteil zu den Vorzugsaktien.

Zyklische Aktien

Zyklische Aktien sind besonders stark konjunkturabhängig. Ihre Gewinne können dabei in Abhängigkeit von der Konjunktur einer Branche oder der Wirtschaftslage im Land in ziemlich kurzen Zeiträumen relativ heftig schwanken. Aus diesem Grund sind auch ihre langfristigen Kursergebnisse schwer zu prognostizieren. Zu den typischen Vertretern zyklischer Aktien zählen beispielsweise alle Konsumgüter. Wenn die konjunkturelle Lage schlecht und damit die Nachfrage gering ist, wirkt sich das entsprechend schlecht auf der Ertragslage des Unternehmens aus.

Chart

Der Begriff Chart kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie Diagramm, Grafik oder Schaubild. Er ist somit die grafische Darstellung von Kursverläufen einzelner Aktien oder Branchen- und Börsenindizes. Der Chart wird je nach festgelegtem Beobachtungszeitraum entweder in Tageszahlen oder - bei längerfristigen Datenreihen - in überschaubaren Kurven und Diagrammen abgebildet. Damit können Aktien- und Börsentrends leichter und übersichtlicher analysiert werden.

KCV

Diese Abkürzung steht für “Kurs-Cashflow-Verhältnis” und ist ein typisch angelsächsischer Begriff. Es wird durch die Division des Aktienkurses durch den Cashflow pro Aktie errechnet. Dabei dient der KCV zur Bewertung der Entwicklung der zukünftigen Ertragskraft eines Unternehmens sowie auch zum Vergleich von Unternehmen untereinander. In der Regel wird der KCV auch als weniger anfällig gegen finanzpolitische Manipulation angesehen als der beim Jahresabschluss ausgewiesene Gewinn. Wenn der Cashflow indirekt ermittelt wird, werden dabei ebenfalls Erfolgsgrößen aus Bewertungen berücksichtigt, die nicht zu Zahlungen in derselben Periode führen. Je niedriger dieser Wert ist, je besser und demzufolge günstiger ist die Aktie bewertet.

IPO

Diese drei Buchstaben stehen für die Bezeichnung Initial Public Offering, zu Deutsch “erstes öffentliches Angebot” oder einfach “Börseneinführung”. Mit dem IPO werden zum ersten Mal Aktien eines Unternehmens zum Verkauf angeboten. Es handelt sich hierbei also stets um eine Neuemission auf dem inländischen Aktienmarkt. Diese Papiere können hierbei sowohl aus einer Kapitalerhöhung als auch aus einer Umplatzierung stammen. Mit dem IPO sind in jedem Fall eine Börsenzulassung und damit auch die Aufnahme der Börsennotierung verbunden.

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