Hierbei handelt es sich um ein Börsensegment, dass aus dem Zusammenschluss von Geregeltem und Ungeregeltem Freiverkehr entstanden ist. Hier dürfen nur Wertpapiere gehandelt werden, die weder zur amtlichen Notierung noch zum Geregelten Markt zugelassen sind. Die Kursfeststellung führen dabei freie Makler und Banken unter vereinfachten Zulassungsvorschriften durch. Die einbezogenen Unternehmen gelten nicht als -börsennotiert- und unter unterliegen damit nicht der Ad-hoc-Publizität. Vielfach werden hier ausländische Werte oder Aktien kleinerer Unternehmen notiert und gehandelt.
Die Laufzeit einer Option bezeichnet den Zeitraum zwischen dem aktuellen Datum und dem Tag, an dem die Option letztmalig ausgeübt werden kann. Sie ist also die generelle Kennzeichnung für den Zeitraum oder die Dauer einer Kreditüberlassung. Aktien oder Fonds sind hier von vornherein mit einer bestimmten Fälligkeit versehen. Meist ist hier die Zeichnungsfrist der Anleger ziemlich knapp bemessen. Das Ende der Laufzeit wird durch den Rückzahlungstermin bestimmt. Unter Umständen ist auch eine Verkürzung der Laufzeit durch eine vertragliche Regelung möglich, etwa durch vorzeitige Kündigung oder verstärkte und damit vorzeitige Tilgung.
Diese Kennzahl zeigt die Sensitivität oder Schwankungsintensität einer Aktie unter Berücksichtigung der Kursänderungen am gesamten Markt an und ist als objektiver Risikomaßstab ein wichtiger Faktor bei der technischen Analyse und der nachfolgenden Anlageentscheidung. Ein negatives Beta beschreibt eine gegenläufige Kursentwicklung zur Marktentwicklung. Aktien mit einem Beta größer als eins bieten in einem steigenden Markt überproportionale Gewinnchancen und bei einem fallenden Markt mit einem Beta kleiner als eins geringere Verluste. Dabei ist die Gültigkeit des Beta-Faktors an den Korrelationskoeffizienten gebunden. Je größer dieser ist, desto zuverlässiger ist mit Hilfe des Beta-Faktors die geschätzte Entwicklung.
Als Grundkapital bezeichnet man das nominelle Kapital einer Aktiengesellschaft, dass in Aktien zulegt ist. In der Satzung wird bei der Gründung einer AG die Höhe des Grundkapitals festgelegt. Sein Nennwert muss mindestens 50.000 Euro betragen. In der Regel ist es aber höher. Das Grundkapital wird in verschiedene Aktienanteile zerlegt. Dieser Wert entspricht der Summe der ausgegebenen Stamm- und Vorzugsaktien. Keinesfalls darf das Grundkapital mit dem Gesellschaftsvermögen verwechselt werden, welches ständigen Schwankungen während der Unternehmensexistenz unterliegt.
Der Greenshoe (Mehrzuteilungsoption) gehört zu einem Bestandteil des Bookbuilding- Verfahrens und bedeutet, dass der Emittent dem Bankkonsortium auf eine bestimmte Menge weiterer Aktien eine Option zu Originalkonditionen gewährt, um zusätzliche Nachfragen zu befriedigen und die Kursentwicklung zu stabilisieren. Der Begriff ist der US-Firma Greenshoe Manufacturing Company entlehnt. Sie setzte dieses Verfahren vor einigen Jahrzehnten erstmals ein.
Eine AG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Dabei wird das Grundkapital in der Regel von mehreren Aktionären oder Kapitalgebern aufgebracht. Als juristische Person haftet ausschließlich die AG für eventuelle Verbindlichkeiten mit dem Gesellschaftsvermögen, es gibt keine private Haftung. Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung bildet den rechtlichen Rahmen für alle Aktivitäten und trifft Regelungen betreffend ihres Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Hauptversammlung. Wesentliche Entscheidungen werden in der Hauptversammlung getroffen. Unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Aktien steht jedem Aktionär ein Rede- Auskunfts- und natürlich Stimmrecht zu.
Sämtliche Wirtschaftsunternehmen in Deutschland sind einer Offenlegungspolitik unterworfen. Der Umfang richtet sich dabei weitestgehend nach der Größe und Rechtsform des Unternehmens. Die ausführlichste Berichtserstattung wird hier von Aktiengesellschaften verlangt. Sie sind verpflichtet, den Verlauf und die Ergebnisse ihrer Geschäftstätigkeit offen zu legen. In der Regel geschieht das durch die Veröffentlichung eines jährlichen Geschäftsberichtes und den Jahresabschluss, der aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Alle anderen Unternehmen müssen des Weiteren ebenfalls über ihre wirtschaftliche Situationen berichten und natürlich kursrelevante Tatsachen und Veränderungen unverzüglich melden.
Eingezahltes Geld, dass für einen vereinbarten Zeitraum festgelegt wird, nennt man Festgeld. Die Festlegungsdauer beträgt dabei mindestens 30 Tage und muss vor dem Rückzahlungstermin gekündigt werden, da sich die Anlagedauer sonst automatisch verlängert. Es gibt in der Regel dafür einen vorab vereinbarten Zinssatz.
Lagerhalle - das ist die Übersetzung dieses börsengebräuchlichen Begriffs und er ist sehr passend. Wer mit Aktien oder Wertpapieren handelt benötigt auch eine Verwahrungsstelle oder Wertpapiersammelbank - das so genannte Depot. Kreditinstitute und Banken verbuchen auf Depots die Käufe und Verkäufe von Wertpapieren. Rechtliche Grundlage dafür ist das Depotgesetz. Es enthält eine Reihe von Vorschriften zum Schutze des Depotinhabers, vor allem für den Konkursfall der Depotbank. Aus Kontrollgründen führen Banken meist zwei Arten von Depotbüchern nebeneinander, das persönliche Depot und das Sachdepot. Dabei ist das erste nach den Namen der Depotinhaber geordnet, letzteres nach den Wertpapieren. Dieses Sachdepot ist für die Verwaltungsarbeit der Banken von besonderer Wichtigkeit.
Dieser Ausdruck bezeichnet einen Referenz- bzw. Vergleichswert, der zur Beurteilung einer Anlage, der Performance von Aktien, Fonds und Rentenanlagen genutzt werden kann. Dabei wählen Anleger eine Benchmark entsprechend ihrer persönlichen Risikopräferenz und Renditeerwartung. Beispielsweise könnte ein Anleger mit moderatem Risiko und mittlerer Rendite als Grundlage seiner Entscheidung beim Aktienkauf den Deutschen Aktienindex DAX zu Hilfe nehmen. Das Ziel bei aktiv verwalteten Fonds ist es, die vorher definierte Benchmark zu übertreffen.