Gamma

Diese dynamische Kennzahl dient zur Bewertung eines Optionsscheins. Sie gibt wieder, wie sich das so genannte Delta - Änderungsrate des Preises - verhält, wenn der Kurs des Basiswertes um eine Einheit steigt oder sinkt. Rein mathematisch bedeutet das die zweite Abteilung der Black - Scholes - Formel nach dem Kurs des Basiswertes.

Abfindung

Wenn eine Aktiengesellschaft (AG) von einer anderen Aktiengesellschaft übernommen wird ist die kaufende AG verpflichtet, den freien Aktionären (den Inhabern der AG) eine entsprechende Abfindung zu zahlen. Das kann beispielsweise in Form einer Barabfindung oder eines Aktienaustausches geschehen. Letzteres hat sich in den vergangenen Jahren - speziell seit dem Jahr 2000 - mehr und mehr durchgesetzt, was für die Aktionäre der gekauften AG bedeutet, dass ihnen die Abfindung mit Aktien der aufkaufenden AG bezahlt wird. Auf dem Aktienmarkt ist heute auch eine Mischform aus Barabfindung und Aktienaustausch durchaus üblich.

Fonds

Ein Fonds ist das Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, dass in Form von Aktien, Grundstücken, Geldmarkt- oder Wertpapieren angelegt werden kann. Dabei kann in so genannten Investmentfonds das Geld mehrerer Anleger gebündelt und investiert werden. Durch den Erwerb von Fondsanteilsscheinen können die Anleger gleichzeitig in verschiedene Anlagen investieren und dabei ihr Risiko durch Streuung minimieren. Investmentfonds sind besonders für Investoren geeignet, die sich nicht ständig um ihre Anlage kümmern und beobachten wollen. Hier kann man getrost die Analyse und Anlageentscheidung den professionellen Portfoliomanagern überlassen.

Bezugsrecht

Es bezeichnet das Recht der Aktionäre, im Zuge einer Kapitalerhöhung ihrer Aktiengesellschaft eine bestimmte Anzahl junger (neuer) Aktien zu erwerben und dadurch ihr Grundkapital konstant zu halten. Dabei können sie innerhalb einer vorgegeben Frist (mindestens zwei Wochen) ihr Bezugsrecht ausüben oder an der Börse verkaufen. Zwar lässt sich der Wert des Bezugsrechts rechnerisch ermitteln, doch unterliegt es nach seiner Handelsaufnahme an der Börse dem Gesetz von Angebot und Nachfrage.

Volatilität

Die Volatilität ist das Maß für die Schwankungsintensität eines Wertpapierkurses oder eines Index um seinen eigenen Mittelwert innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Es stellt eine Risikokennzahl dar die in Prozent ausgedrückt wird. Je höher die Volatilität ist, desto höher ist demzufolge die Abweichung des Aktienkurses von seinem Mittelwert. Man unterscheidet hier zwei Arten, die historische und die implizite. Die historische Volatilität bezieht sich auf die Schwankungsstärke in der Vergangenheit und die implizite Volatilität misst die erwartete Schwankungsstärke. Je höher die Volatilität nach oben oder unten ist, desto riskanter aber auch chancenreicher ist dann eine Investition in ein Basisobjekt.

DAX

Der Deutsche Aktienindex wird von der Deutschen Börse AG ermittelt und monatlich in einer Rangliste veröffentlicht. Er umfasst die 30 größten börsennotierten Unternehmen (Blue Chips) Deutschlands. Damit repräsentiert er ca. 75 % des gesamten Grundkapitals inländischer börsennotierter Aktiengesellschaften sowie etwa 85 % aller deutschen Börsenumsätze. Der DAX wird als Kurs- und Performance-Index aus Xetra- Kursen berechnet und alle 15 Sekunden aktualisiert.

Termingeschäft

Diese Bezeichnung steht für einen Kauf oder auch Verkauf, bei dem die Bezahlung und Lieferung der entsprechenden Waren in der Zukunft liegt. Anders ist es Bei den so genannten Kassageschäften, bei dem der Vertragsabschluss, die Bezahlung und Lieferung kurz aufeinander folgen. Termingeschäfte sind mit allen Arten von Basiswerten möglich, etwa mit Wertpapieren, Währungen, Metallen oder anderen industriellen oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Auf Grund ihrer Art unterscheidet man zwischen Warentermingeschäften und Finanztermingeschäften. Sie sind bis zum tatsächlichen Erfüllungstermin im finanztechnischen Sinn -schwebende Geschäfte-, denn weder Käufer noch Verkäufer müssen vor dieser Zeit ihre Leistungen erbringen.

Quellensteuer

Dieser Begriff steht für Steuern, die direkt an der Quelle erhoben werden, also dort wo sie entstehen. Sie existiert in vielen Ländern wie etwa in Großbritannien, den USA, Frankreich und natürlich Deutschland. Als bekannteste Quellensteuer wäre beispielsweise die Einkommenssteuer und die Lohnsteuer zu nennen. Hier ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Steuer direkt an das Finanzamt abzuführen. Eine vergleichbare Steuer für Anleger ist die Kapitalertragssteuer, die auf Dividenden und Zinsen erhoben wird und direkt von den Banken an den Fiskus fließt. Bei dieser Steuer gelten Freibeträge, weshalb der Anleger den Banken Freistellungsaufträge bis zur Höhe des vorgesehenen Freibetrages erteilen kann.

Vorzugsaktie

Vorzüge, wie die Vorzugsaktien auch genannt werden, sind Anteilsscheine, die dem Inhaber oder Vorzugsaktionär bestimmte Rechte oder Vorzüge verbriefen, mit denen er allerdings kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung besitzt. Oftmals erhält der Inhaber damit allerdings andere Sonderrechte wie beispielsweise eine Besserstellung etwa zum Zweck einer höheren Dividendenzahlung. Der Gegensatz zur Vorzugsaktie ist die Stammaktie. Mit ihr hat der Inhaber ein Stimmrecht für die Hauptversammlung.

Aktie

Eine Aktie ist ein Wertpapier oder eine Urkunde in gedruckter Form, die ihrem Besitzer oder Aktionär einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft, an der Gewinnausschüttung, seiner Kapitalaufstockungen aus Gesellschaftsmitteln und am Liquidationserlös verbrieft. Sie wird auch als Share oder Anteilsschein bezeichnet. Damit ist der Aktionär am Vermögen der AG und somit sowohl am Erfolg als auch am Misserfolg unmittelbar beteiligt. Er haftet grundsätzlich nur mit seiner investierten Summe. Aktien setzen sich aus Mantel und Bogen zusammen. Dabei verbrieft der Mantel das Teilhaberrecht an der AG und der Bogen setzt sich aus Dividendenscheinen und einem Erneuerungsschein zusammen.

Seiten: Vor 1 2 3 ...48 49 50 51 52 53 54 55 56 Zurück