Squeeze Out

Wenn ein Hauptaktionär mit mindestens 95 % an am Grundkapital einer Deutschen Gesellschaft beteiligt ist hat er die Möglichkeit, die anderen Aktionäre gegen eine angemessene Barabfindung aus dem Unternehmen auszuschließen. Hierzu ist allerdings der Beschluss der Hauptversammlung erforderlich. Mit der Eintragung des Beschlusses ins Handelsregister gehen die Aktien der ausgeschlossenen Aktionäre kraft Gesetzes auf den Hauptaktionär über. Die Angemessenheit der Barabfindung kann durch ein beantragtes Spruchverfahren überprüft werden.

Emissionsbegleiter

Wenn ein Unternehmen an die Börse geht, kann es sich von so genannten Emissionsbegleitern unterstützen lassen. Sie übernehmen für das Unternehmen unter anderem die Projektleitung oder organisieren weitere zahlreiche Aufgaben, die vor einem Börsengang – oder Initial Public Offering (IPO) – erfüllt werden müssen. Hierzu gehören zum Beispiel die Kontaktaufnahme mit anderen Analysten und die Erstellung eines Zeitplans. Dabei vertritt der Emissionsleiter ausschließlich die Interessen des Börsenaspiranten (Anwärter, Bewerber).

Societas European (SE)

Im Oktober 2004 wurde diese Rechtsform von der EU ins Leben gerufen um den europäischen Unternehmen eine einfachere Struktur am Finanzmarkt zu ermöglichen. Mit diesem Instrument können Unternehmen Europaweit als rechtliche Einheit auftreten anstatt wie bisher Länderintern. Damit werden nun auch länderübergreifende Fusionen und Übernahmen möglich und leichter. Eine spezielle Besonderheit der “Europa AG” ist die Flexibilität in der Unternehmensführung, entweder mit Vorstand und Aufsichtsrat, wie das in Mitteleuropa bislang üblich oder nach angelsächsischem Vorbild unter der Leitung eines einstufigen Board.

Spekulationsfrist

Die Spekulationsfrist ist der Zeitraum, in dem Gewinne aus Wertpapiergeschäften steuerpflichtig sind. Die Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren unterliegen der Einkommenssteuer. Dabei beträgt die Spekulationsfrist in Deutschland 12 Monate. Dabei werden die Gewinne mit den anfallenden Verlusten des entsprechenden Jahres verrechnet. Bleibt der Gesamtgewinn unter 512 Euro im Jahr, bleibt er steuerfrei. Bei Überschreitung der Freigrenze wird der ganze Gewinn steuerpflichtig. Wird ein Wertpapier nach der Spekulationsfrist, also nach 12 Monaten verkauft, unterliegt der Gewinn nicht der Steuerpflicht.

Emering Markets

Als Emering (aufkommend, auftauchend, neu entstehend) Markets werden Aktienmärkte in Schwellenländern wie etwa Lateinamerika, Osteuropa und Südostasien bezeichnet. Diese Länder weisen im Gegensatz zu den großen Industrienationen ein deutlich stärkeres Wirtschaftswachstum auf, weshalb man ihnen ein besonderes Wachstumspotential zuschreibt. Die Börsen der Emering Markets sind in den meisten Fällen bereits sehr gut entwickelt und weisen deshalb überdurchschnittlich hohe Umsätze auf.

Einschuss

Der Einschuss ist eine Sicherheitsleistung, die die Erfüllung eines Termingeschäftes gewährleisten soll und in Form von Bargeld oder Wertgutschriften erbracht werden muss. Bei Optionsgeschäften verlangt die Clearingstelle der Börse vom Verkäufer einen Einschuss. Bei einem Future- Geschäft betrifft der Einschuss beide Vertragspartner. Dabei zahlen die Vertragspartner bei Abschluss eines Terminkontraktes eine Initial Margin von ca. 2 bis 7 % des gesamten Kontraktvolumens. Auf Grund einer ungünstigen Kursentwicklung können während der Vertragslaufzeit weitere Sicherheitsleistungen verlangt werden. Je nach Wertentwicklung des Kontraktes müssen bei Futures die Vertragspartner entweder täglich einen Nachschuss zahlen, oder sie erhalten eine Gutschrift auf ihrem Margin-Konto.

Skontroführer

Diese Bezeichnung steht für ein Finanzdienstleistungs- oder Kreditinstitut, dass im börslichen Präsenzhandel das Bindeglied zwischen dem Käufer und dem Verkäufer eines Wertpapiers darstellt. Für jedes Wertpapier ist nur ein Skontroführer zuständig. Sie führen ein Orderbuch, in dem alle Kauf- und Verkaufsaufträge in einer Bestandsliste festgehalten sind. Diese Auftragsdaten bilden unter Berücksichtigung des Referenzmarktes die Grundlage für den Preis. Bei Anlage- und Hebelprodukten orientieren sie sich an den Emittentenquoten. Das Preisfeststellungsverfahren der Skontroführer wird von den Handelsüberwachungsstellen (HÜst) der jeweiligen Börse beobachtet. Derzeit sind für Präsenzhandel der Frankfurter Börse 15 Skontroführer für alle Werte zuständig.

Eindecken

Man spricht hier vom Verkauf von Wertpapieren, die der Verkäufer nicht selbst besitzt sondern lediglich vom Broker geliehen hat. Er spekuliert auf fallende Kurse in der Hoffnung, diese Wertpapiere später zu einem niedrigeren Kurs wieder zurückkaufen zu können. Wenn die dadurch entstehenden Leerpositionen ausgeglichen und zurückgekauft sind, spricht man vom Eindecken.

Sentiment

Dieser Begriff ist sowohl im englischen als auch französischen Sprachraum bekannt und bedeutet so viel wie Gefühl oder Stimmung. An der Börse verwendet man diesen Ausdruck speziell für die vorherrschende Marktstimmung. Bei Sentimentanalysen versucht man, diese Stimmung durch Anlegerbefragungen oder Marktstatistiken zu messen und zu analysieren. Es sind also Stimmungsindikatoren, die Aufschluss über den folgenden Kursverlauf und die Entwicklung von bestimmten Indizes oder Einzelwerten geben können. Die Auswertung dieser Indikatoren kann für weitere Transaktionen am Markt sehr hilfreich sein. .

Selbstemission

Bei dieser Emissionsart versucht der Emittent selbst, ohne Unterstützung eines Bankkonsortiums, seine Wertpapiere zu bei anderen Anlegern platzieren. Diese Eigenemissionen werden meist von Unternehmen bevorzugt, die bereits über gute Geschäftsbeziehungen zu einem breiten Anlegerpublikum haben und über ein umfangreiches Absatzsystem verfügen. In der Regel sind das Banken oder Versicherungen. Sie im Vergleich zu Fremdemissionen entsprechend kostengünstiger jedoch auch problematischer etwa bei einem sehr großen Emissionsvolumen oder internationalen Platzierungen. Besonders interessant sind Eigenemissionen speziell bei Platzierungen im Internet.

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