Zweckgesellschaft
Eine Zweckgesellschaft wird sowohl auf dem Finanzmarkt wie auch anderswo aus einem bestimmten Grund gegründet. Im Fall der Börse soll sie dazu dienen, für ein speziell gegründetes Unternehmen eine bestimmte Sicherheit zu erwerben, diese in der Bilanz des Unternehmens auszuweisen und in Folge mit dieser Sicherheit gedeckte Wertpapiere zu begeben. Eine Zweckgesellschaft wird in den meisten Fällen von Banken gegründet.