Zuteilung

Wenn nach dem Ende der Zeichnung einer Wertpapieremission die Nachfrage das Angebot übersteigt, teilt die Konsortialbank in Abstimmung mit dem Emittenten die Wertpapiere für die Aktionäre zu. Genau genommen bedeutet das, dass diese Papiere einer überzeichneten Emission dabei an die Nachfrager verteilt werden. Nun wird die Verteilung entweder per Losverfahren oder nach einem Schlüssel bestimmt und vorgenommen. Dieser Zuteilungsschlüssel berücksichtigt in der Regel bestimmte Zielgruppen die der Emittent bevorzugt.