Zinsabschlagsteuer

Diese Steuer ist eine spezielle Form der Kapitalsteuer, die auf Zinsen aus den Guthaben und Einlagen bei nationalen Kreditinstituten, Bausparguthaben oder aus Wertpapieren zu entrichten ist. Bei der Gutschrift oder Auszahlung von Zinsen wird die Zinsabschlagsteuer von den Kreditinstituten einbehalten und an den Fiskus abgeführt. Dabei wird der Zinsabschlag beim Anleger als eine Steuervorauszahlung auf die endgültige Einkommenssteuerschuld angerechnet.