Zeichnung
Mit der Zeichnung verpflichtet sich ein Anleger mittels schriftlicher Erklärung, eine bestimmte Menge oder einen festgelegten Betrag neu emittierter, zum Verkauf angebotener Wertpapiere zu übernehmen. Dabei kann der Zeichner seine Anteile nicht mehr zurückgeben, sollte er sich später anders entscheiden wollen. Er hat allerdings die Möglichkeit, seine Anteile regulär über die Börse an Dritte zu verkaufen. Die Zeichnung ist somit ein Kaufauftrag für Papiere, die durch eine Neuemission oder durch eine Kapitalerhöhung neu auf den Markt kommen. Die Zeichnung dieser Papiere ist außer der Menge und dem Betrag auch noch einem festgesetzten Zeitraum oder einer Zeichnungsfrist unterworfen. Spezielle Zeichnungsstellen sind die dabei jene Banken, die die Emission begleiten.