Wertpapier

Dieser Sammelbegriff umfasst und erklärt spezielle Urkunden, die das Besitz- oder Eigentumsrecht auf diese Wertpapiere verbriefen. Zu den Wertpapieren zählen unter anderem Aktien, Anleihen, Banknoten, Schecks, Wechsel und Hypothekenbriefe. Bei den Wertpapieren unterscheidet man zusätzlich noch zwei Gruppen von Dokumenten. Eine Gruppe sind die Inhaberpapiere, deren Rechte durch den Besitz des Papiers geltend gemacht werden können. Die zweite Gruppe sind die Namenspapiere, bei denen der Gläubiger namentlich genannt wird. Bei einer entsprechenden Sonderform kann das Namenspapier auch mit einer entsprechenden Inhaberklausel verknüpft werden. Ein Beispiel hierfür ist das altbekannte Sparbuch.