Vorzugsaktie

Vorzüge, wie die Vorzugsaktien auch genannt werden, sind Anteilsscheine, die dem Inhaber oder Vorzugsaktionär bestimmte Rechte oder Vorzüge verbriefen, mit denen er allerdings kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung besitzt. Oftmals erhält der Inhaber damit allerdings andere Sonderrechte wie beispielsweise eine Besserstellung etwa zum Zweck einer höheren Dividendenzahlung. Der Gegensatz zur Vorzugsaktie ist die Stammaktie. Mit ihr hat der Inhaber ein Stimmrecht für die Hauptversammlung.