Teilausführung

Eine Teilausführung wird dann veranlasst, wenn eine erteilte Order auf Grund der Marktlage oder anderer zwingender Gründe nicht ausgeführt werden kann. Dabei kann es bis zum Ende der Gültigkeitsdauer zu mehreren Teilausführungen einer Order kommen. Beim Handelssystem Xetra werden grundsätzlich Kauf- oder Verkaufsaufträge in einzelne Transaktionen aufgeteilt, ganz besonders bei kleinen Werten mit geringer Marktkapitalisierung oder geringem Streubesitz. Beim Xetra -Handel der Frankfurter Börse werden für Teilausführungen keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Teilausführungen können sich unter Umständen auch positiv auswirken, wenn beispielsweise ein Teil des Auftrages zu besseren Konditionen ausgeführt werden kann.

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