Tafelgeschäft
Das Tafelgeschäft ist ein Wertpapier- oder Sortengeschäft bei dem ein Anleger die Papiere oder physischen Stücke direkt an einem Bankschalter gegen entsprechende Barzahlung erwirbt und anschließend selbst in Verwahrung nimmt. Es existiert also kein Anlagedepot. Die angehängten Zins- und Dividendenscheine muss der Anleger selbst bei der Bank einlösen. Auch hier werden die Erlöse bar ausgezahlt. Eine andere Bezeichnung für das Tafelgeschäft ist das Schaltergeschäft. Am Schalter werden Geld und Wertpapiere in übertragenem Sinne über den Tisch oder die Tafel geschoben. Im Erbschaftsfall oder bei Schenkungen können die so genannten Tafelpapiere unter Umgehung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer leichter weiter gegeben werden.
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