Stimmrecht
Das Stimmrecht gehört zu den grundlegenden Mitgliedschaftsrechten des Eigentümers in einem Unternehmen. Normalerweise verfügen alle Anteilseigner über das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung, soweit das Gesetz, etwa bei stillen Gesellschaftern, nicht etwas anderes bestimmt. Bei Aktiengesellschaften gibt es das Stimmrecht in der Hauptversammlung. Allerdings trifft das nicht auf Vorzugsaktien zu. Dieses Stimmrecht bedeutet auch, bei Beschlüssen, die gefasst werden, mit zustimmen. Dabei wird in der Regel nach Aktien-Nennbeträgen abgestimmt, was bedeutet, dass ein Aktionär der 100 Aktien besitzt auch 100 Stimmen hat. In der Generalversammlung von Genossenschaften wird pro Kopf abgestimmt und man spricht vom Depotstimmrecht, wenn jemand seine Stimmrechte auf die Bank überträgt, bei der er sein Depot unterhält.
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