Stammaktie

Die Stammaktie berechtigt einen Aktionär alle im Aktiengesetz verankerten Rechte in Anspruch zu nehmen. Hierzu gehören zum Beispiel der Anspruch auf Gewinnbeteiligung, die Teilnahme an der Hauptversammlung. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung, sein Auskunfts- bzw. Informationsrecht durch den Vorstand, das Bezugsrecht auf junge Aktien und den Anteil am Liquiditätserlös. In Deutschland sind Stammaktien dominierende Aktien und das genaue Gegenteil zu den Vorzugsaktien.