Squeeze Out

Wenn ein Hauptaktionär mit mindestens 95 % an am Grundkapital einer Deutschen Gesellschaft beteiligt ist hat er die Möglichkeit, die anderen Aktionäre gegen eine angemessene Barabfindung aus dem Unternehmen auszuschließen. Hierzu ist allerdings der Beschluss der Hauptversammlung erforderlich. Mit der Eintragung des Beschlusses ins Handelsregister gehen die Aktien der ausgeschlossenen Aktionäre kraft Gesetzes auf den Hauptaktionär über. Die Angemessenheit der Barabfindung kann durch ein beantragtes Spruchverfahren überprüft werden.