Scheck
Der Scheck bezeichnet ein Wertpapier, dass besonderen Formvorschriften unterliegt und von Art und Gesetztes wegen ein Orderpapier ist. Mittels des Schecks werden Banken und Kreditinstitute angewiesen, auf Rechnung des Scheckausstellers einen bestimmten Geldbetrag an den Überbringer zu zahlen. Man unterscheidet je nach Art der Einlösung Barschecks und Verrechnungsschecks und je nach Übertragung Orderschecks, Inhaberschecks und Rektaschecks.
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