Schatzanweisung

Die Schatzanweisung steht für eine vom Bund emittierte kurz- und mittelfristige Schuldverschreibung mit einer Laufzeit von sechs Monaten bis zu mehreren Jahren. Sie werden in den amtlichen Handel an allen Wertpapierbörsen eingeführt. Man unterscheidet zwei Gruppen: Die unverzinslichen Schatzanweisungen (ohne laufende Verzinsung gestattet – Bubills) und die festverzinslichen Schatzanweisungen (sind mit Zinsscheinen, gleich wie Anleihen ausgestattet).