Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung stellt eine zusätzliche Absicherung des Kreditnehmers dar. Sie bietet die Möglichkeit das Darlehen gegen Krankheit, Tod oder Krankheit des Kreditnehmers abzusichern, was ihn selbst und die Familie vor dem Ruin bewahrt. Die Versicherungsgesellschaft begleicht hier im eventuellen Todesfall die noch zu zahlende Restschuld und gewährt darüber hinaus zusätzliche Leistungen wie beispielsweise eine Kranken- oder Unfallversicherung.