Repartierung

Für Repartierung könnte man ebenfalls den Ausdruck Rationierung verwenden. Wertpapiere müssen immer dann repartiert, dass heißt zugeteilt werden, wenn sich mehr Käufer für ein Wertpapier finden als die Emission vorgesehen hat. Sollte also einer Aktie eine zu hohe Käufer- oder Verkäuferzahl gegenüber stehen, wird die Kursnotiz mit einem Zusatz versehen (ratG) bedeutet, dass die zum Kurs und die darüber limitierten oder unlimitierten Kaufaufträge nur beschränkt ausgeführt werden konnten. (ratB) bedeutet dagegen, dass die darunter limitierten und unlimitierten Kaufaufträge nur zum Teil ausgeführt werden konnten.

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