Rangordnung

Im Grundbuch festgelegte Rechte unterliegen einer bestimmten Rangordnung und wird in der Regel nach der Reihenfolge der Eintragungen bestimmt. Wenn allerdings mehrere Eintragungen in unterschiedlichen Abteilungen verzeichnet sind, gilt die Reihenfolge des Eintragungsdatums. Mehrere Rechte gleichen Datums in verschiedenen Abteilungen haben dabei den gleichen Rang. Rangänderungen können auch vertraglich vereinbart werden oder es kann eine bestimmte Rangstelle durch einen Rangvorbehalt freigehalten werden.