Quellensteuer

Dieser Begriff steht für Steuern, die direkt an der Quelle erhoben werden, also dort wo sie entstehen. Sie existiert in vielen Ländern wie etwa in Großbritannien, den USA, Frankreich und natürlich Deutschland. Als bekannteste Quellensteuer wäre beispielsweise die Einkommenssteuer und die Lohnsteuer zu nennen. Hier ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Steuer direkt an das Finanzamt abzuführen. Eine vergleichbare Steuer für Anleger ist die Kapitalertragssteuer, die auf Dividenden und Zinsen erhoben wird und direkt von den Banken an den Fiskus fließt. Bei dieser Steuer gelten Freibeträge, weshalb der Anleger den Banken Freistellungsaufträge bis zur Höhe des vorgesehenen Freibetrages erteilen kann.