Provision

Diese Bezeichnung steht für eine Gebühr zur Abwicklung von Wertpapiergeschäften. Dabei zahlen Anleger an Banken oder vergleichbare Dienstleistungsunternehmen pro Order eine Vermittlungsgebühr. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Gesamtkurswert der Wertpapiere und liegt zum Beispiel bei Aktien und Optionsscheinen üblicherweise bei etwa 1 % dieses Wertes. Bei Anleihen beträgt die Gebühr ca. 0,5 % vom Nenn- oder Kurswert, je nachdem, welcher Wert höher ist. Die Provision wird in der Regel von den Beteiligten auf der Grundlage von Mindestsätzen frei ausgehandelt. Auf dem amtlichen Markt wird der Gebührenposten explizit auf der Wertpapierrechnung ausgewiesen.