Prospekt

Ein Prospekt ist eine Publikation des Emittenten, in der er gesetzlich vorgegebene Verkaufs- und Unternehmensinformationen veröffentlicht. Dabei enthält es neben wesentlichen Informationen über das Wertpapier selbst auch Angaben über die Unternehmensstruktur, die Finanzlage, die Geschäftstätigkeit sowie zu allen an der Emission beteiligten Organen und Gesellschaften. Der Emittent und sein Emissionskonsortium sind für die Richtigkeit der aufgeführten Angaben verantwortlich. Das bezeichnet man als Prospekthaftung. Jeder Emittent, der erstmals Wertpapiere zum öffentlichen Handel anbietet, ist zur Veröffentlichung eines Prospektes verpflichtet. Voraussetzungen für eventuelle Ausnahmen sind im Wertpapierprospektgesetz verankert. Die Mindestangaben, die in das Prospekt aufzunehmen sind, ergeben sich aus der Verordnung zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinien. Das Prospekt muss zur Billigung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung vorgelegt und anschließend als Printmedium oder im I