Pfandbrief
Damit sind langfristige Schuldverschreibungen gemeint die hauptsächlich der Finanzierung von Baukrediten dienen. Sie sind ähnlich ausgestattet wie Anleihen. Ein Treuhänder kontrolliert dabei, dass die Pfandbriefe zu jeder Zeit in gleicher Höhe durch pfandrechtlich gesicherte Darlehen (Hypotheken) mit einem dafür bestimmten Zinsertrag gedeckt sind. Pfandbriefe haben in der Regel eine lange Laufzeit, zum Teil mehr als 25 Jahre. Vor Ablauf der Frist darf ein Pfandbriefgläubiger nicht kündigen. Sie werden an der Börse amtlich gehandelt. Die Bezeichnung ist ebenfalls rechtlich geschützt und ist seit Juli des Jahres 2005 im Pfandbriefgesetz (PfandBG) geregelt.