Pensions-Sondervermögen

Damit bezeichnet man verschiedene standardisierte Altersvorsorgeprodukte, mit deren Hilfe die zunehmende Versorgungslücke durch das heute bestehende staatliche Rentensystem geschlossen werden soll. Dabei sollen diese Fonds eine langfristige und substanzwertorientierte Anlagepolitik betreiben. Das Vermögen eines Pensionsfonds ist vom Unternehmensvermögen getrennt und damit auch im Falle eines Unternehmenskonkurses gesichert. Betragszahlungen erfolgen meist von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sind in ihrer Höhe variabel, unterliegen aber dennoch versicherungsmathematischen Berechnungen. Das Pensions-Sondervermögen unterliegt aus Anlegerschutzgründen dem KAGG (Gesetz für Kapitalanlegegesellschaften).