Partizipationsschein

Dieses Wertpapier verkörpert Vermögensrechte aber keinerlei damit verbundene Mitglieds- oder Stimmrechte an einer Aktiengesellschaft. Mit der Ausgabe von Partizipationsscheinen schützt sich somit eine AG auch vor unerwünschten Fremdeinflüssen oder damit verbundener Überfremdung bei gleichzeitiger Zuführung von neuem und Risiko tragendem Kapital. Sie werden in der Schweiz als Finanzierungsinstrument verwendet und sind dem deutschen Genussschein in rechtlicher Hinsicht ähnlich. Damit sind sie in gewisser Weise auch ein Mittel zwingendes Aktienrecht zu umgehen.