Order
Als Order bezeichnet man einen Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Handelsobjekten sowohl am Kassa- als auch am Terminmarkt. Eine Order muss nachfolgende Angaben enthalten: Die Wertpapierkennnummer oder das Symbol, die Auftragsart, also Kauf oder Verkauf, das Auftragsvolumen, das Limit, die Ordergültigkeit und der Börsenplatz, bzw. die Plattform. Man unterscheidet zusätzlich limitierte und unlimitierte Order. Limitierte enthalten einen Mimimal- bzw. Maximalpreis und für unlimitierte gilt die Maßgabe sie “Billigst” oder “Bestens” zum nächstmöglichen preis auszuführen. Es empfiehlt sich ebenfalls so genannte Stop- Orders zu setzen die dann ausgeführt werden, wenn eine vorgegebene Kursschwelle erreicht oder unterschritten ist.