Optionsgeschäft
Damit bezeichnet man ein bedingtes Termingeschäft, dass den Käufer berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, gegen Zahlung einer Optionsprämie ein Basisobjekt zum sogenannten Basispreis innerhalb einer bestimmten Frist (amerikanische Art) oder zum Ende der Laufzeit (europäische Art) zu kaufen oder zu verkaufen. Das Termingeschäft wurde 1931, im Rahmen der Weltwirtschaftskrise verboten und im Sommer 1970 in vereinfachter Form wieder eingeführt. In der Zwischenzeit hat es verschiedene Veränderungen und auch Verbesserungen gegeben, was die Erleichterung des Optionsgeschäftes betrifft. Hierbei werden im Besonderen Kaufoptionen (Put) und Verkaufsoptionen (Call) unterschieden. Neben Optionsgeschäften in Aktien werden ebenso auch Optionsgeschäfte in Anleihen, Devisen oder Waren durchgeführt.