Optionsanleihe
Dieser Begriff steht für eine spezielle Anleiheform Kapitalsuchender Unternehmen. Man unterscheiden zwei Formen, die normale Anleihe und Optionsscheine. Letztere ermöglichen dem Inhaber das Sonderrecht innerhalb einer festgelegten Frist weitere Wertpapiere zu vorab festgelegten Bedingungen zu erwerben. Durch die Emission von Optionsanleihen besteht für börsennotierte Unternehmen außerdem die Möglichkeit, neben dem Fremdkapital später auch Eigenkapital zu akquirieren. Da mit der Optionsanleihe auch ein Bezugsrecht verknüpft ist, bezeichnet man sie ebenfalls als Bezugsrechtsobligation. Sie gehört zu den Sonderformen der Industrieobligationen. Ihrem Anleger verbrieft die Obligationsanleihe Zusatzrechte neben Zins und Tilgung. Der Optionsschein kann außerdem auch getrennt von der Anleihe gehandelt werden.
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