Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung

Damit ist eine vom Finanzamt erstellte Bescheinigung gemeint, die aussagt, dass für den unbeschränkt Einkommenssteuerpflichtigen eine Veranlagung zur Einkommenssteuer höchstwahrscheinlich nicht in Betracht kommt. Somit wird er nicht zur Einkommenssteuer veranlagt und es stehen ihm deshalb des Gesamtbetrag aus dem Besitz von Wertpapieren, also Dividenden, Zinsen und ähnliches, zu. Diese Bescheinigung gilt unter Vorbehalt in der Regel maximal drei Jahre und endet immer am Schluss eines Kalenderjahres.