Negativklausel

Die Negativklausel, die auch als Negativerklärung bezeichnet wird, ist die Verpflichtung eines Schuldners bei langfristigen Krediten oder Anleihen gegenüber einem Gläubiger Vermögenswerte wie zum Beispiel Grundbesitz in der Zukunft nicht höher zu belasten und anderen Gläubigern keine zusätzlichen Sicherheiten zu gewähren, ohne die bisherigen Gläubiger daran entsprechend zu beteiligen