Nachrangkapital
In der Bilanz einer Bank kommt das Nachrangkapital auf der Passivseite vor und gehört damit zu den Verbindlichkeiten einer Bank. Die Bezeichnung “Nachrangkapital” zeigt an, dass es wesentliche Unterschiede zu den “normalen” Schulden einer Bank gibt. Die Verbindlichkeiten sind, wie der Name bereits vermuten lässt, nachrangig. Damit bleiben diese Gelder also meist viel länger in der Unternehmung als andere Verbindlichkeiten. Im Falle eines Konkurses oder der Liquidation darf das Nachrangkapital erst nach der Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger ausgezahlt werden.
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