Mündelsicherheit

Mit dem Ausdruck “Mündel” bezeichnet man einen unter Vormundschaft stehenden Minderjährigen. Dabei muss das vom Vormund verwaltete Kapitalvermögen des so genannten Mündels nach §§ 1806 ff des BGB besonders, oder mündelsicher angelegt werden. Dabei wird das Vermögen in der Regel in festverzinslichen Wertpapieren angelegt, die vom Gesetzgeber ausdrücklich für mündelsicher erklärt worden sind.