Minusankündigung
Hierbei wird durch den Kursmakler eine meist beträchtliche Veränderung des Kurses der vorliegenden Aufträge bekanntgegeben, also mit einem Verlust gerechnet werden muss. Daraufhin haben die Händler nun noch Zeit zu reagieren um einen geringeren Kursausschlag zu erreichen. Bei Ausschlägen nach oben macht der Makler eine Plusankündigung. Es gibt eine ein-, zwei- und dreifache Minusankündigung. Das einfache Minus wird bei einer Veränderung von 1,5 bis 3% des Nennwertes bei Renten angebracht. Bei Aktien sind es 5 bis 10% des Kurswertes des Vortages. Ein Doppelminus ergibt sich bei über 3% bei Renten und bis zu 20% bei Aktien. Erhöht sich dieser Wert noch mehr, wird ein Dreifachminus angekündigt.