Lombardkredit

Bei dieser Bezeichnung handelt es sich um das Gewähren eines Kredites durch eine Bank gegen ein Pfand. Hierbei müssen die Pfänder einen sehr hohen Liquiditätsgrad aufweisen. Es können all die Wertpapiere beliehen werden, die durch die Deutsche Bundesbank in speziellen Listen zur Erfassung der Lombardfähigkeit geführt werden. Trotz des hohen Liquiditätsgrades ist eine Beleihung zum vollen Marktwert nicht möglich. Durch die Verpfändung von bestimmten Wertpapieren leihen die Kreditinstitute von den Zentralbanken kurzfristig Geld für ihre Geschäftstätigkeit. Der ehemalige Lombardsatz wurde dabei 1999 durch den Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität (SRF-Zinssatz) im Zuge der dritten Stufe der Währungsunion abgelöst, den die Europäischen Zentralbank (EBZ) festgelegt hat.

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