Löschungsbewilligung

Neben der löschungsfähigen Quittung gibt es auf dem Finanzmarkt auch noch eine zweite Möglichkeit der Aufgabe von Grundpfandrechten. Dabei wird die Kreditsicherheit vom Sicherungsnehmer freigegeben und kann deshalb nicht mehr zur Befriedigung von eventuellen Ansprüchen heran gezogen werden. Die Löschungsbewilligung besteht aus einer Urkunde in der beispielsweise die Löschung einer Hypothek oder Grundschuld bewilligt wird. Somit kann der Eigentümer das Grundpfandrecht löschen lassen. Bis 1978 galt zu diesem Zweck die Löschungsvormerkung, an dessen Stelle heute der Löschungsanspruch getreten und gesetzlich geregelt ist.