Lock-Up-Frist
Diese Lock-Up-Frist (absperren, einfrieren, einschließen) kennzeichnet den Zeitraum, im dem die Altaktionäre und Vorstände eines Unternehmens nach ihrem Börsengang keine Aktien aus ihren Beständen verkaufen dürfen. Mit dieser Methode sollen Kurseinbrüche durch den Verkauf großer Aktienpakete von Altaktionären verhindert werden. Für den Verkauf der Aktionen muss diese Frist abgewartet werden. In der Regel verpflichten sich Aktionäre und Vorstände freiwillig, die Aktien für einen bestimmten Zeitraum zu halten. Bei einigen Börsengängen wird diese Methode sogar vorgeschrieben. Aber ebenfalls der Zeitraum zwischen dem Zeichnungsschlusstag und der Ausgabe der Anleihenzertifikate werden als Lock-Up-Periode bezeichnet. In dieser Zeit wird die Anleihe durch ein so genanntes Globalzertifikat (Global Bond) repräsentiert.
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