Leerverkauf
Der sogenannte Leerverkauf rückt ganz besonders dann in den Mittelpunkt, wenn die Kurswerte nach unten gehen und dabei durch Spekulation eine Verschiebung der Vermögenswerte erfolgt. Deshalb gab es auch ein zwischenzeitliches Verbot für den Leerverkauf, wobei allerdings die Rechtslage von einem Land zum anderen unterschiedlich ausfallen kann. Beim Leerverkauf handelt es sich ganz speziell um Verkäufe von Wertpapieren, Devisen oder Waren im Kassa- und Termingeschäft, die sich noch nicht im Besitz des Verkäufers befinden. Man leiht sich also ein Wertpapier, zahlt dafür eine Leihgebühr in der Hoffnung, dass der Wert des Papiers fällt. Das Ziel dieser Aktion besteht somit darin, dieses Wertpapier oder auch eine Ware später billiger zu erwerben und damit natürlich bessere Gewinne zu erzielen, die sich aus der Differenz von Kaufs- und Verkaufspreis ergibt (Differenzgeschäft).
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