Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten sind beispielsweise Maßnahmen, Vereinbarungen oder auch Gegenstände, die dem Kreditgeber die Rückzahlung seines Kredites sichern sollen. Es gibt akzessorische, an die Hauptschuld gebundene Sicherheiten wie eine Bürgschaft oder ein Pfandrecht auf bewegliche Güter sowie Hypotheken oder fiduziarische Sicherheiten. Bei diesen besteht kein unmittelbar rechtlicher Zusammenhang zwischen dem vereinbarten Sicherungsumfang und der Forderung. Hierzu zählen zum Beispiel Sicherungsübereignungen, -abtretungen und die Grundschuld. Zusätzlich kann man noch Differenzierungen in dringliche und persönliche Sicherheiten vornehmen.