Konsortium

Eine Vereinigung von mehreren Institutionen, zum Beispiel Banken, zur Durchführung einzelner oder regelmäßiger Geschäfte mit hohem Kapitaleinsatz und auf gemeinsame Rechnung, wird als Konsortium bezeichnet. Sie besteht meist in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Einer der häufigsten Gründe zur Bildung eines Konsortiums ist die Emission von Wertpapieren bzw. die Platzierung neuer Aktien im Rahmen vertraglicher Vereinbahrungen und festgelegter Bestimmungen. Die Leitung dieser Gemeinschaft übernimmt dabei der so genannte Konsortialführer (Lead Manager) des führenden Institutes. Er steht in ständigem Kontakt mit dem Emittenten und ist für die Organisation die Vertragsgestaltung und Prospekterstellung der Emission zuständig.