Kommissionär
Ein Kommissionär ist ein Kaufmann, der entweder Waren oder Wertpapiere für die Rechnung eines anderen in seinem eigenen Namen verkauft. Dabei hat er die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu beachten, was bedeutet, dass er von der Ausführung des Auftrages den Emittenten unverzüglich zu unterrichten hat und zugleich den Dritten benennen muss, mit dem er das Geschäft abgeschlossen hat. So führen zum Beispiel Banken im Auftrag ihrer Kunden Börsengeschäfte als Kommissionsgeschäfte aus. Allerdings entfällt diese Verpflichtung bei einem Selbsteintritt des Kommissionärs.
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