Kernkapital

Dieser Begriff stammt aus dem Kreditwesen. Banken und Kreditinstitute müssen im Interesse der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern und zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte, über angemessenes Eigenkapital bzw. Eigenmittel verfügen. Diese Anforderung ist im Kreditwesengesetz § 10 verankert. Diese Eigenmittel bestehen aus dem haftenden Eigenkapital und Drittrangmitteln. Das Eigenkapital andererseits ist die Summe aus Kernkapital und Ergänzungskapital. Bei Kreditinstituten in Form einer Aktiegesellschaft setzt sich das Kernkapital aus eingezahltem Stammkapital abzüglich eigener Aktien und zuzüglich der Rücklagen zusammen.