Joint Venture

Joint Venture, zu Deutsch Arbeitsgemeinschaft oder Gemeinschaftsunternehmen, bezeichnet das gemeinsame vorgehen einer Personengruppe zur Erreichung bestimmter unternehmerischer Ziele. Dazu könnten zum Beispiel der Bau einer Fabrik oder eines Kraftwerkes gehören oder auch die Durchführung gemeinsamer Forschungsarbeiten. Je nach den gegebenen Umständen kann diese Zusammenarbeit vertragsgemäß erfolgen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, gemeinsame Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften zum Zweck der Zusammenarbeit zu gründen.