Investmentgesellschaften
Mit diesem Begriff bezeichnet man eine Kapitalanlagegesellschaft oder ein Unternehmen, dessen geschäftlicher Zweck darin besteht, einen oder mehrere Investmentfonds zu verwalten. Dabei werden von Kunden oder Anlegern eingelegte Gelder in einem gesonderten Fond verwaltet und im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt. Hier erhalten die jeweiligen Anleger entsprechend ihrer Einlage eine bestimmte Anzahl Anteilsscheine oder Investmentzertifikate, mit denen nun ihr Miteigentum verbrieft ist. Die gängigsten und wichtigsten Fondarten sind Wertpapiere und Immobilienfonds.
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