Insider
Der Insider ist eine Person, die aufgrund ihrer Position oder Funktion einen gewissen Informationsvorsprung über noch nicht veröffentlichte Richtlinien und Vorhaben eines Unternehmens (auf legale Weise) besitzt. In der Regel ist ein Insider, wer zur Geschäftsführung eines Unternehmens gehört, etwa als Gesellschafter, Aufsichtsratsmitglied oder ähnliches. Ebenso haben Insider aufgrund ihrer Aufgabe und Tätigkeit meist Kenntnis von nicht öffentlich bekannten Tatsachen, die etwa die Kapitalbeteiligung einer Gesellschaft betreffen (Insidertatsache) und im Falle des öffentlichen Bekanntwerdens den Kurs maßgeblich beeinflussen können. Man unterscheidet hier Sekundärinsider, also Dritte, die von einer Insidertatsache Kenntnis haben und Primärinsider, die bestimmungsgemäß Kenntnis von besagten Insidertatsachen haben. Insidern ist es prinzipiell verboten, kursrelevante und nicht öffentlich bekannte Informationen für sich selbst oder Dritte auszunutzen, weiterzugeben oder Empfehlungen anzudeuten.
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