Hauptversammlung

Diese Bezeichnung steht für die Versammlung aller Teilhaber einer Aktiengesellschaft und ist damit ihr oberstes Beschlussorgan. Sie ist das Organ einer Aktiengesellschaft, in der die Aktionäre ihre Rechte ausüben. Jeder Aktionär ist dabei zur Stimmabgabe berechtigt. Er kann bei eventueller Abwesenheit auch seine Depotführende Bank beauftragen, seine Interessen zu vertreten. Die wichtigsten Befugnisse der Hauptversammlung sind die Bestellung des Aufsichtsrates, der wiederum den Vorstand bestimmt. Zudem entscheidet die Hauptversammlung über die Gewinnverteilung und über weitere Kapitalmaßnahmen. Hierbei ist eine Zustimmung von 75% aller Anwesenden bei der Beschlussfassung erforderlich. Bei diesem Zusammentreffen, dass in der Regel einmal jährlich stattfindet, berichtet der Vorstand ebenfalls über das abgelaufene Geschäftsjahr.