Halbeinkünfteverfahren
Im Jahr 2001 hat das neu eingeführte Halbeinkünfteverfahren die bisherige Besteuerung von Gewinnausschüttungen abgelöst. Außerdem war es nun möglich, die Kapitalertragssteuer von 25 % beim Anteileigner voll anrechnen zu lassen. Dieses Verfahren ist sowohl auf offene als auch auf verdeckte Gewinnausschüttungen anwendbar. Es ist auch unabhängig davon, ob die Kapitalbeteiligungen dem Privat- oder Betriebsvermögen zuzuordnen sind. Im umgekehrten Fall sind natürlich alle Aufwendungen und ihre damit in Zusammenhang stehenden Einnahmen auch nur noch zur Hälfte als Betriebsausgabe oder Werbungskosten absetzbar.
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