Günstigerprüfung

Beispielsweise können Riester-Sparer ihren Vorsorgeaufwand steuerlich geltend machen. Ähnlich wie beim Kindergeld prüft das Finanzamt was dabei für den Steuerzahler günstiger ist: Zulage oder Sonderausgabenabzug. Die Günstigerprüfung wird auch bei freiwilliger Veranlagungen gering verdienender Anleger im Rahmen der Abgeltungssteuer interessant.